PPWR
Als Lieferant von Verpackungsmaterialien sind wir weder verpflichtet noch in der Lage, eine Konformität gemäß PPWR zu bestätigen. Wir sind jedoch verpflichtet, Informationen und Dokumente bereitzustellen, die für die Konformitätsbewertung und die technische Dokumentation erforderlich sind. Diese Informationen können unter anderem umfassen:
- Allgemeine Beschreibung des gelieferten Produkts und seines Verwendungszwecks
- Eingesetzte Materialien
- Beschreibungen und Erläuterungen zum Funktionsprinzip
- Liste der angewandten (harmonisierten) Normen, Spezifikationen usw. (ganz oder teilweise)
- Prüfberichte
- Bestätigung der Einhaltung des Schwermetall-Grenzwerts (Art. 5(4) PPWR)
- Bestätigung, dass der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg nicht überschreitet und keine absichtlich zugesetzten PFAS enthalten sind (Art. 5(5) PPWR)
Weitere Informationen und Unterstützung zur PPWR werden auch von den relevanten Verbänden bereitgestellt.
Unser erklärtes Ziel ist es, unseren Kunden weiterhin hochwertige, funktionale und nachhaltige Verpackungen anzubieten und gleichzeitig aktiv zur Erreichung der europäischen Umweltziele beizutragen. Deshalb ist es unser Anliegen, den Transformationsprozess gemeinsam mit unseren Kunden aktiv zu gestalten und gleichzeitig Versorgungssicherheit sowie Qualität bei Lebensmittelverpackungsmaterialien zu gewährleisten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.